In der Wirtschafts- und Rechtspraxis werden die Begriffe Sanierung und Restrukturierung häufig synonym verwendet. Weder Literatur noch Gesetzgebung bieten eine einheitliche Definition. Wenngleich insbesondere der Sanierungsbegriff in Gesetzestexten aufgegriffen wird, so sind beide Begriffe nicht termini technici im rechtlichen Sinne.

 

Der Restrukturierungsbegriff umfasst die unternehmensinterne Neuausrichtung der strategischen Erfolgsfaktoren unter der Prämisse, dass die finanz- und erfolgswirtschaftlichen Potenziale des Unternehmens noch nicht bedroht sind. D.h., das Unternehmen befindet sich nicht in einer akuten Krise und steht nicht unter Handlungs- und Zeitdruck. Gemeint ist also die Aggregation von intrinsisch motivierten Steuerungsmaßnahmen, die nicht zum kriseninduzierten Erhalt des Unternehmens notwendig sind, sondern lediglich der Optimierung der Unternehmenspositionierung dienen.

 

 

Mein Leistungsspektrum:

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