Abweichend zum Restrukturierungsbegriff, umfasst der Sanierungsbegriff  die Sicherung der Überlebensfähigkeit des existenzbedrohten Unternehmens in der Krise unter Zeit- und Entscheidungsdruck mit dem Ziel, eine Insolvenz abzuwehren (bzw. zu überwinden) und schlussendlich die Wettbewerbs- und Kapitaldienstfähigkeit wiederherzustellen. 

 

Die Geschäftsführungsorgane sind de jure bereits bei Anzeichen für eine Überschuldung zur Prüfung der Schuldendeckung verpflichtet. Sofern Anhaltspunkte für eine Krisenentwicklung erkannt werden, hat sich die Geschäftsführung z.B. durch Aufstellung einer Zwischenbilanz einen Überblick über die Vermögenssituation zu verschaffen.

 

Mein Leistungsspektrum:

  • Prüfung der Insolvenztatbestände, d.h. Vorliegen von Zahlungsunfähigkeit gemäß § 17 InsO und / oder Überschuldung gemäß § 19 InsO
  • Analyse von Krisenstadien, Krisensymptome und deren Ursachen
  • Erstellung von Sanierungskonzepten nach IDW S 6 
  • Unternehmensbewertung nach IDW S 1
  • Konzeption und Implementierung von holistischen Sanierungscontrolling-Systemen und respektive von Risikocontrolling-Systemen
  • Begleitung bei der Umsetzung von Sanierungsmaßnahmen

Wichtiger Hinweis: 

Aufgrund der Einschränkungen des Rechtsdienstleistungsgesetzes sind im Bedarfsfall zur steuerrechtlichen und / oder insolvenzrechtlichen Beratung die jeweiligen Berufsträger zu involvieren.